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Gebühren

Gebührenreglement der Kabelfernsehanlage Berg AG

 

Abonnementsgebühren

Einzelabonnement pro Monat Fr. 21.40
Pauschalabonnement pro Anschluss/Monat Fr. 21.40

Zahlung im Voraus: 6 Monate Fr. 128.45
12 Monate abzüglich 3% (nur auf reine Abo-Gebühr) Fr. 249.95

 

Urheberrechtsgebühren

Die Urheberrechtsgebühren betragen zur Zeit pro Monat und Abonnement Fr. 1.90. Die Urheberrechtsgebühr richtet sich jeweils nach dem durch die Eidgenössische Schieds-kommission genehmigten Tarif.

 

Anschlussgebühren

Die Erschliessungskosten bis und mit Hausanschluss werden im Zuge des regulären Zonenausbaues vollumfänglich von der KABAG getragen. Die einmalige Anschlussgebühr beträgt:

- Grundgebühr pro Liegenschaft Fr. 1'400.00
- Zusätzlich für jede Wohnung Fr. 400.00

Beispiel: Anschlussgebühr für ein 1-Familienhaus Fr. 1'800.00
Anschlussgebühr für ein 6-Familienhaus Fr. 3'800.00

Die Anschlussgebühr wird nach Erstellung des Hausanschlusses fällig. Die Mehrwertsteuer von 7,6% ist in allen Gebühren bereits enthalten.

 

Installationskosten

Die hausinternen Installationskosten gehen zu Lasten des Abonnenten.

 

Nachträgliche Erschliessung

Verweigert der Liegenschaftseigentümer die Erschliessung während der regulären Zonenausbauzeit und verlangt er den Anschluss zu einem späteren Zeitpunkt, so hat er nebst den ordentlichen Anschlussgebühren die dazumaligen Erschliessungskosten ab der nächsten Stammleitung zu übernehmen.

 

Erschliessung ausserhalb des Versorgungsgebietes

Für die Erschliessung ausserhalb der Bauzone werden die Anschlussgebühren aufgrund der vorgängigen Kostenberechnung festgelegt.

 

Übernahme von Gemeinschaftsantennenverteilanlagen

Bereits vorhandene, hausexterne Kabelverteilnetze können verwendet werden, soweit sie den technischen Systemanforderungen der Anlage entsprechen. Die Entschädigungen werden von Fall zu Fall mit den Eigentümern solcher Anlagen festgelegt.